Gewusst wie…

Welchen Namen darf man nach der Hochzeit tragen – und welchen nicht?
Vor der Hochzeit Ist der neue Name einmal amtlich, gibt es kein Zurück. Auf www.weddingzone.de erfahren Sie, welche Möglichkeiten der Namensänderung es für Hochzeitspaare gibt. Überlegen Sie in Ruhe und gründlich, denn nicht nur Sie sondern gegebenenfalls auch Ihre Kinder werden den Namen viele Jahre, vielleicht das ganze Leben lang, tragen. Die Namensgebung ist geregelt im Paragraph 1355 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Ist man sich unsicher oder tritt ein Sonderfall auf, kann im Standesamt nachgefragt werden.

Die Möglichkeiten des Namens nach der Hochzeit
Prinzipiell ist es möglich, den Namen des jeweils anderen anzunehmen, unabhängig vom Geschlecht. Umgekehrt ist es jedoch auch gestattet, dass beide ihren Geburtsnamen unverändert beibehalten und dennoch als Paar ihre Heirat amtlich machen können.

Spezialfall Doppelnamen
Doppelnamen mit Bindestrich sind erlaubt, jedoch ist zu bedenken, dass immer nur einer der Eheleute diesen tragen darf und der andere seinen alten Namen behält. Nicht alle Familiennamen sind dazu geeignet, zu Doppelnamen verbunden zu werden auch wenn es durchaus sehr wohlklingende Beispiele gibt. Fürbitten bei einer Hochzeit sind modern in kirchlichen Zeremonien – komplizierte Doppelnamen machen sie aber möglicher Weise zu Zungenbrechern.

Erneute Namensänderung
Kinder dürfen zu ihrer Geburt niemals einen Doppelnamen tragen, da eine Verbindung zu Dreiernamen bei ihrer späteren Hochzeit ausgeschlossen werden soll. So soll vermieden werden, dass es zu unendlich langen Namenskombinationen kommt. Hat die Mutter einen Doppelnamen, muss sie zur Geburt eine erneute Namensänderung vornehmen lassen. Ob man diesen Mehraufwand wünscht, muss vorher genau abgewogen werden. Sollte es zu einer Scheidung kommen, kann der Hochzeitsname auf Wunsch beibehalten werden. Jedoch ist es nicht möglich, dass bei einer weiteren Hochzeit der neue Partner diesen Namen übernimmt.